Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung in christlich geprägten Kulturkreisen ist die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg, auf dem gewünschten Friedhof, in einem Erdgrab bestattet. Es dürfen innerhalb einer Grabstelle nur eine lt. der jeweiligen Friedhofsordnung entsprechende Anzahl von Verstorbenen, bestattet werden.
Darüber hinaus gibt es außerhalb der Mindestruhefrist die Möglichkeit, die Anzahl der Verstorbenen pro Grabstelle durch Tieferlegungen (die Verstorbenen werden in der Grabstelle tiefer gelegt) zu erhöhen. Hinweis: Die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) ist der Gemeinde im Vorhinein anzuzeigen. Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen (Erledigt für Sie in der Regel der Steinmetz). |
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