Erdbestattung

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung in christlich geprägten Kulturkreisen ist die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg, auf dem gewünschten Friedhof, in einem Erdgrab bestattet. Es dürfen innerhalb einer Grabstelle nur eine lt. der jeweiligen Friedhofsordnung entsprechende Anzahl von Verstorbenen, bestattet werden.

  • Bei Einzelgrab (bis zu 3 Personen in einer Grabstelle)
  • Bei einem Doppelgrab (bis zu 6 Personen in einer Grabstelle)
  • Bei einem Dreifachgrab (bis zu 9 Personen in einer Grabstelle)

Darüber hinaus gibt es außerhalb der Mindestruhefrist die Möglichkeit, die Anzahl der Verstorbenen pro Grabstelle durch Tieferlegungen (die Verstorbenen werden in der Grabstelle tiefer gelegt) zu erhöhen.
Bei einem Beratungsgespräch werden wir diese Möglichkeiten mit Ihnen ansprechen.

Hinweis:
Die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) ist der Gemeinde im Vorhinein anzuzeigen. Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen (Erledigt für Sie in der Regel der Steinmetz).
 

 

Das kostbarste Vermächtnis eines Menschen
ist die Spur, die seine Liebe in unseren
Herzen hinterlässt.
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