Unter einer Gruft versteht man eine gemauerte Grabstelle, in die man Metallsärge (diese werden von uns durch Verlötung eines darin befindlichen Metalleinsatzes luftdicht verschlossen) beisetzt. In ganz wenigen Ausnahmefällen (nur mit Bewilligung der zuständigen Gemeinde), können auch Holzsärge mit einem Metalleinsatz, der ebenfalls luftdicht verlötet wird, beigesetzt werden. Wir weisen jedoch bei der Todesfallaufnahme die Hinterbliebenen ausdrücklich darauf hin, dass die Vergänglichkeit von Holz gegeben ist, daraus resultierend auch der Metalleinsatz meist in Mitleidenschaft gezogen wird und aus diesem Grunde man meistens immer mit höheren Folgekosten zu rechnen hat (wir lassen uns deshalb immer ein Aufklärungsprotokoll unterfertigen, wenn ausdrücklich ein Holzsarg von der Familie verlangt wird). Nach jeder Gruftöffnung wird von uns eine Archivierung über den Istzustand einer jeden Gruft angefertigt, die über die Anzahl der darin befindlichen Särge, als auch über freie Plätze Auskunft gibt. |
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