AGB
- Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Festpreise inkl. 20% Ust. und für beide Parteien bindend. Änderungen und Zusatzleistungen werden im Auftrag zusätzlich berechnet.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesamtkosten der Bestattung zu tragen.
- Rügen wegen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung des/der Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie uns sofort und vor erfolgter Beisetzung schriftlich anzeigt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Darüber hinaus ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
- Unsere Bestattungskostenrechnung ist ab dem nächsten Werktag, an dem unsere Bestattungsleistung erfolgte, ohne Abzug zahlbar, falls kein anderes Zahlungsziel bestimmt ist.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Österreich zu fordern.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung nicht von uns zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseren durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerb. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
- Die Regelungen in Ziff. 6. und Ziff. 7. schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
- Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.
Das kostbarste Vermächtnis eines Menschen
ist die Spur, die seine Liebe in unseren
Herzen hinterlässt.
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