Gleichgültig, ob der Verstorbene einer gesetzlich anerkannten Kirchen- oder Religionsgemeinschaft angehörte, oder sich zu einer Glaubensgemeinschaft (Denomination) bekannte, unser Bestattungsinstitut ist aufgrund langjähriger Tätigkeit bemüht, gemeinsam mit dem jeweiligen Amtsträger, eine würde- und pietätvolle Verabschiedungsfeier, im Sinne der Angehörigen zu organisieren.
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