
Was ist im Trauerfall zu tun?
Im Trauerfall müssen oft innerhalb kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden. Um Ihnen Orientierung zu geben, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Fragen und Antworten
Was tun, wenn der Todesfall zu Hause erwartet eintritt?
Tritt ein Todesfall zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt den Tod feststellen, bevor unser Bestattungsinstitut die Abholung durchführen kann. Gerade am Wochenende oder in den Nachtstunden kann dies zu Verzögerungen führen, da der ärztliche Bereitschaftsdienst in der Regel nur von 7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar ist.
Wir übernehmen für Sie auch die Organisation des Arztes. Rufen Sie uns im Todesfall bitte unter 02572 / 24 13 an - wir kümmern uns um die notwendigen Schritte.
In den Nachtstunden ist abzuwägen, ob eine nächtliche Hausabholung (mit anfallendem Überstundenentgelt) unumgänglich ist, oder ob nach der Verständigung die wenigen Stunden bis zum Morgen abgewartet werden können. Wir bitten um Verständnis, falls es nachts, an Sonn- und Feiertagen oder am Wochenende zu längeren Wartezeiten kommt.
Was tun bei einem unerwarteten, plötzlichen Todeseintritt zu Hause?
Bei einem plötzlichen Todeseintritt zu Hause ist nach erfolgter Verständigung der Rettungskette umgehend unsere Bestattung telefonisch zu informieren: 02572 / 24 13.
Was tun, wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt?
Tritt ein Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung ein, werden Sie zunächst von der zuständigen Einrichtung über das Ableben informiert. Um die Organisation der Totenbeschau müssen Sie sich nicht kümmern.
Bitte informieren Sie uns ehestmöglich, damit wir gemeinsam einen Termin in unserem Büro vereinbaren können. In einem persönlichen Aufnahmegespräch besprechen wir alle weiteren Schritte sowie die individuelle Gestaltung Ihrer gewünschten Trauerfeier. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung - so nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie und vermeiden Wartezeiten.
Was muss ich zum Aufnahmegespräch mitnehmen?
Für die Beurkundung am Standesamt werden folgende persönliche Dokumente benötigt (die Amtswege übernehmen wir für Sie):
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (sofern zu Hause auffindbar - bitte nicht extra besorgen)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (evtl. Heimatschein)
- Meldezettel
- Original-Polizze, falls eine Sterbevorsorge (Wiener Verein oder S Bestattungsvorsorge) vorhanden ist
Eventuell zusätzlich: Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbebuch bzw. Todesbestätigung des Ehepartners (bei Verwitweten), Nachweis akademischer Grade, Grabstellennummer bzw. Grabbescheid der Friedhofsverwaltung, ein Foto der/des Verstorbenen für den Partendruck.
Für die Versorgung der/des Verstorbenen: Unterwäsche und Oberbekleidung (bitte keine Schuhe). Persönliche Sargbeigaben wie Fotos, Briefe oder Kuscheltiere können gerne auch nachgereicht werden.
Darf ich meinen Hund ins Büro mitnehmen?
Hunde sind in unserem Bestattungshaus herzlich willkommen und können gerade in einer schweren Zeit eine wertvolle Unterstützung sein. Da unser Hund „Buddy" Teil unseres Teams ist, bitten wir lediglich um eine kurze Vorabinformation, wenn Sie Ihren Hund zu einem Termin mitbringen möchten.
Erstinformation zum Download
Unser Informationsflyer fasst die wichtigsten Maßnahmen im Trauerfall übersichtlich zusammen.
Kinder- und Jugendtrauerbegleitung
Unsere Informationsbroschüre zur Begleitung trauernder Kinder und Jugendlicher.