Unsere Firma hat sich schon seit Jahren auf die Enterdigung (Exhumierung) spezialisiert und wir haben auch bei oft augenscheinlich schwierigen Momenten (z.B. Wasser in der Gruft, sei es durch Sicker- oder durch Grundwasser), immer eine Lösung gefunden. Selbstverständlich kümmern wir uns um die behördliche Enterdigungsbewilligung und sorgen bei Grüften für den ordnungsgemäßen Abtransport der alten Särge. Sollte es aus wichtigen Gründen notwendig werden, dass Verstorbene innerhalb der in der Friedhofsordnung festgelegten Mindestruhefrist (bei Erdgräbern meist 10 Jahre, bei Grüften 30 Jahre) enterdigt und zusammengelegt werden müssen, so führen wir dies auch selbstverständlich durch. Die zusammenzulegenden Verstorbenen in Erdgräbern müssen in ein leicht verrottbares Behältnis gegeben werden und werden durch den Totengräber am Grund der Begräbnisstätte wiederbestattet. Bei einer Gruft erfolgt die Zusammenlegung in einem luftdicht verschlossenen Metallsarg bzw. in deren Metalleinsatz. |
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