Die Bestattungsart richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des oder der Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, steht den nahen Angehörigen, das sind lt. dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 in folgender Reihenfolge:
das Recht zu, die Art der Bestattung zu bestimmen. Sind die (Pkt. 1-7) genannten Personen nicht vorhanden, oder üben sie das Recht nicht innerhalb einer bestimmten Frist aus, oder kann dem Willen des oder der Verstorbenen mangels Kostendeckung nicht nachgekommen werden, ist der Verstorbene zu beerdigen! Bei der Auftragserteilung erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Aufstellung mit allen relevanten Kosten. |
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